Aktuelles
Grundlagen für den ordnungsgemäßen Kanalanschluss
Aufgrund der Kanalordnungen der vier Mitgliedsgemeinden und der geltenden Verordnungen und Gesetze sind Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation gegenüber dem Kanalisationsunternehmen (RHV Hallstättersee) meldepflichtig.
Kanalanschlüsse sind in unserem Verbandsgebiet ausschließlich in Schächten über bestehende Abzweiger bzw. bei Neuerrichtung mittels Kernbohrung und Ringraumdichtung möglich.
Die technische und zeitliche Ausführung hat in Abstimmung mit dem RHV Hallstättersee erfolgen.
Formular Kanalanschluss
RHV Kanalanschluss Unterlagen für Einreichung 190123.pdf (551,8 KiB)