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Auszeichnung für RHV Hallstättersee

OÖ Landespreis für Umwelt und Nachhaltigkeit 2024 an RHV Hallstättersee

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Allgemeines

Zweck, Aufgaben und Umfang des Verbandes

Entsprechend §2 der Satzungen sind Zweck, Aufgaben und Umfang des Verbandes wie folgt festgelegt:

(1) Zweck, Aufgaben und Umfang des Verbandes sind:

- Sammlung, Behandlung und Beseitigung der in den Gebieten der Mitgliedsgemeinden anfallenden Abwässer;

- Errichtung, Betrieb und Erhaltung der dem Verbandszweck gemäß Ziffer 1a dienenden verbandseigenen Anlagen bzw. Betrieb und Erhaltung der Kanalisationsanlagen der Mitgliedsgemeinden (geregelt über gesonderte Wartungsübereinkommen);

- rechtzeitige Aufbringung der für die Durchführung des Verbandszweckes notwendigen Mittel samt Bildung entsprechender Rücklagen;

- Aufsicht über die Qualität und Quantität der in die Verbandsanlagen einzuleitenden bzw. eingeleiteten Abwässer zur Erhaltung der Reinigungsfunktion der verbandseigenen Abwasserreinigungsanlage;

- Erlassung von Aufträgen an die Mitglieder zur Durchführung von Notmaßnahmen im Sinne des § 95 Abs. 2 WRG 1959;

- Wahrnehmung der Verbandsinteressen im Sinne der §§ 94 Abs. 5 und 95 Abs. 3 WRG 1959;

- die wirtschaftliche Verwertung der im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer und Stoffe sowie

- technologische Studien zur Abwasserreinigung im Verbandsbereich zu fördern und die Aufklärung über die Bedeutung der Reinhaltung der Gewässer und den Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen;

- Gemäß § 87 (1) WRG 1959 in der aktuellen Fassung wird als zusätzlicher Verbandszweck die Unterstützung der Mitglieder bei Planung und Umsetzung von Agenden des allgemeinen Umwelt- und Klimaschutzes nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel angeführt.

 

(2)  Die Herstellung von Ortsnetzen fällt nicht in den Aufgabenbereich des Verbandes. Der Rechtsbestand der im Verbandsbereich vorhandenen oder zur Errichtung kommenden örtlichen Abwasseranlagen der Verbandsmitglieder wird durch den Anschluss an die Verbandsabwasseranlage nicht berührt. Über Antrag der Verbandsmitglieder kann der Verband auch technische und administrative Aufgaben im Ortsbereich im Namen und auf Kosten der Mitglieder übernehmen.

Organisation

Der RHV Hallstättersee (Langform Reinhaltungsverband Hallstättersee) ist ein Verband nach dem Wasserrecht.

Mitglieder sind die Gemeinden Bad Goisern, Hallstatt, Obertraun und Gosau.

Die Gemeinden entsenden aus dem jeweiligen Gemeinderat Mitglieder zur Besetzung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes des RHV.

Entwicklung

Anfang der Siebziger Jahre konnte aufgrund der Überdüngung (z.B. Phosphate aus Waschmitteln) das Baden im Hallstättersee ein äußerst zweifelhaftes Vergnügen sein. Der biologische Zusammenbruch des Sees war nur durch langfristige Maßnahmen zu verhindern.

Es war sprichwörtlich fünf vor zwölf, als am 28. Mai 1973 erste Gespräche mit dem Amt der oö. Landesregierung stattfanden und der Grundstein für die Abwasserentsorgung im Inneren Salzkammergut gelegt wurde.

Ein Jahr später wurde mit der konstituierenden Sitzung des Reinhaltungsverbandes am 16. April 1974 von den Gemeinden Bad Goisern, Hallstatt und Obertraun der Verband offiziell gegründet.

 

Bereits im Jahre 1975 wurde in den Gemeinden mit dem Bau eines Kanalnetzes begonnen. Von der Kläranlage Anzenau ausgehend, führen Hauptsammler des Verbandes in die wichtigsten Ortsteile. Die Aufschließung dieser wird durch Gemeindekanäle ermöglicht.

Ein besonders schwieriger Bauabschnitt war im Winter 1982/1983 die Verlegung von Seeleitungen im Hallstättersee. Diese wurden direkt vor Ort am Seeufer in Obertraun produziert. Nach Fertig-stellung der vier Teilstücke wurde der Kanal auf den Grund des Sees, bis in eine Tiefe von 125 m abgesenkt. Neben dem Hauptkanal von Obertraun über Hallstatt und Gosaumühle nach Untersee wurde eine zusätzliche Seeleitung als Verbindung in den Goiserer Ortsteil Obersee geschaffen.

1989 wurde von der Gemeinde Gosau aus Kostengründen der Entschluss gefasst, ebenfalls die Abwässer in der Verbandskläranlage in Bad Goisern zu reinigen. Um dies zu ermöglichen, wurde ein Verbandskanal von Gosaumühle durch die Gosauschlucht bis zum Gosausee gebaut. Im selben Jahr wurde die Kläranlage um eine Kammerfilterpresse ergänzt.

In der Zeit von Mai 2001 bis Mai 2003 wurde die Kapazität der Kläranlage von 16.000 Einwohnerwerten auf 22.000 EW erweitert und zusätzlich eine Anpassung der Kläranlage an den Stand der Technik vorgenommen.

Ein wichtiger Meilenstein wurde Ende 2011 erreicht, als alle geplanten regionalen Kanalbauvorhaben abgeschlossen werden konnten. Durch den letzten vollendeten Kanalbauabschnitt werden 99% des Abwassers der Einwohner, Gäste und Betriebe umweltschonend und effektiv über die
Kanalisation entsorgt.

 

Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Region ab 2014 erforderte eine 2. Erweiterung der Kläranlage auf 33.000 Einwohnerwerte. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass bei der ersten Kläranlagenplanung 1974 schon mit einer Endausbaugröße von 32.000 EW kalkuliert wurde. Die nunmehrigen Arbeiten konnten in der Zeit von Februar 2022 bis Mai 2024 unter erschwerten Bedingungen (Coronapandemie und hohe Inflation) äußerst effizient und erfolgreich abgewickelt werden.

Um den Anforderungen für die Zukunft gerecht zu werden, wurde vor allem der Energieeffizienz und der Eigenenergieerzeugung eine sehr hohe Wertigkeit beigemessen. So wird der Jahresstrombedarf für Kanalisation und Kläranlage in Höhe von etwa 650.000 kWh ab Sommer 2024 durch die optimierte Nutzung und Bewirtschaftung von Biogas- und Sonnenenergie gedeckt.

Die ARA Bad Goisern erfüllt in diesem Punkt bereits jetzt die neue europäische kommunale Abwasserrichtlinie (UWWTD 2024), welche zukünftige Energieeffizienz und Energieneutralität in der Abwasserreinigung fordert.

 

50 Jahre nach der Gründung des RHV Hallstättersee reinigt eine der modernsten und effizientesten Kläranlagen Europas das Abwasser der UNESCO-Welterberegion Hallstatt - Dachstein / Salzkammergut.

Mehr als 75 Millionen Euro wurden zum Wohle unserer Kinder und Mitmenschen vom Verband und den vier Mitgliedsgemeinden (Bad Goisern a. H., Hallstatt, Obertraun, Gosau) in den regionalen Gewässer-, Umwelt- und Klimaschutz investiert.

Mitglieder

Bad Goisern am Hallstättersee

Wappen Bad Goisern

Allgemeine Daten

  • Einwohner: 7.582 mit Hauptwohnsitz, 1.056 mit weiterem Wohnsitz
  • Fläche: 112,5 km²
  • Seehöhe: 500 m ü. A. (über Adria) Hauptort

Kontakt

4822 Bad Goisern am Hallstättersee
Untere Marktstraße 1
Tel. +43 (6135)83 01
Fax. +43 (6135) 83 01-3

E-Mail
Web www.bad-goisern.ooe.gv.at

Hallstatt

Wappen Hallstatt

Allgemeine Daten

  • Einwohner: 760 mit Hauptwohnsitz, 270 mit weiterem Wohnsitz
  • Fläche: 58,6 km²
  • Seehöhe: 508 m ü. A. (über Adria) Hauptort

Kontakt

4830 Hallstatt
Seestraße 158
Tel. +43 (6134) 82 55
Fax. +43 (6134) 82 55-33

E-Mail
Web www.hallstatt.ooe.gv.at

 

Obertraun

Wappen Obertraun

Allgemeine Daten

  • Einwohner: 736 mit Hauptwohnsitz, 400 mit weiterem Wohnsitz
  • Fläche: 88,4 km²
  • Seehöhe: 513 m ü. A. (über Adria) Hauptort

Kontakt

4831 Obertraun
Obertraun 180
Tel. +43 (6131) 342
Fax. +43 (6131) 342-22

E-Mail
Web www.obertraun.ooe.gv.at

 

Gosau

Wappen Gosau

Allgemeine Daten

  • Einwohner: 1.807 mit Hauptwohnsitz, 531 mit weiterem Wohnsitz
  • Fläche: 113,3 km²
  • Seehöhe: 780 m ü. A. (über Adria) Hauptort

Kontakt

4824 Gosau
Vordertalstraße 30
Tel. +43 (6136) 88 21
Fax. +43 (6136) 88 21-24

E-Mail
Web www.gosau.ooe.gv.at