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Allgemeines

Zweck, Aufgaben und Umfang des Verbandes

Entsprechend §2 der Satzungen sind Zweck, Aufgaben und Umfang des Verbandes wie folgt festgelegt:

(1) Zweck, Aufgaben und Umfang des Verbandes sind:

- Sammlung, Behandlung und Beseitigung der in den Gebieten der Mitgliedsgemeinden anfallenden Abwässer;

- Errichtung, Betrieb und Erhaltung der dem Verbandszweck gemäß Ziffer 1a dienenden verbandseigenen Anlagen bzw. Betrieb und Erhaltung der Kanalisationsanlagen der Mitgliedsgemeinden (geregelt über gesonderte Wartungsübereinkommen);

- rechtzeitige Aufbringung der für die Durchführung des Verbandszweckes notwendigen Mittel samt Bildung entsprechender Rücklagen;

- Aufsicht über die Qualität und Quantität der in die Verbandsanlagen einzuleitenden bzw. eingeleiteten Abwässer zur Erhaltung der Reinigungsfunktion der verbandseigenen Abwasserreinigungsanlage;

- Erlassung von Aufträgen an die Mitglieder zur Durchführung von Notmaßnahmen im Sinne des § 95 Abs. 2 WRG 1959;

- Wahrnehmung der Verbandsinteressen im Sinne der §§ 94 Abs. 5 und 95 Abs. 3 WRG 1959;

- die wirtschaftliche Verwertung der im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer und Stoffe sowie

- technologische Studien zur Abwasserreinigung im Verbandsbereich zu fördern und die Aufklärung über die Bedeutung der Reinhaltung der Gewässer und den Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen;

- Gemäß § 87 (1) WRG 1959 in der aktuellen Fassung wird als zusätzlicher Verbandszweck die Unterstützung der Mitglieder bei Planung und Umsetzung von Agenden des allgemeinen Umwelt- und Klimaschutzes nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel angeführt.

 

(2)  Die Herstellung von Ortsnetzen fällt nicht in den Aufgabenbereich des Verbandes. Der Rechtsbestand der im Verbandsbereich vorhandenen oder zur Errichtung kommenden örtlichen Abwasseranlagen der Verbandsmitglieder wird durch den Anschluss an die Verbandsabwasseranlage nicht berührt. Über Antrag der Verbandsmitglieder kann der Verband auch technische und administrative Aufgaben im Ortsbereich im Namen und auf Kosten der Mitglieder übernehmen.

Organisation

Der RHV Hallstättersee (Langform Reinhaltungsverband Hallstättersee) ist ein Verband nach dem Wasserrecht.

Mitglieder sind die Gemeinden Bad Goisern, Hallstatt, Obertraun und Gosau.

Die Gemeinden entsenden aus dem jeweiligen Gemeinderat Mitglieder zur Besetzung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes des RHV.

Entwicklung

Anfang der Siebziger Jahre konnte aufgrund der Überdüngung (z.B. Phosphate aus Waschmitteln) das Baden im Hallstätter See ein äußerst zweifelhaftes Vergnügen sein. Der biologische Zusammenbruch des Sees war nur durch langfristige Maßnahmen zu verhindern.

Es war sprichwörtlich fünf vor zwölf, als am 28. Mai 1973 erste Gespräche mit dem Amt der oö. Landesregierung stattfanden und der Grundstein für die Abwasserentsorgung im Inneren Salzkammergut gelegt wurde. Ein Jahr später wurde mit der konstituierenden Sitzung des Reinhaltungsverbandes am 16. April 1974 von den Gemeinden Bad Goisern, Hallstatt und Obertraun der Verband offiziell gegründet.

Im Jahre 1975 wurde im Raum Bad Goisern, Hallstatt und Obertraun mit dem Bau eines Kanalnetzes begonnen. Von der Kläranlage Anzenau ausgehend, führen Hauptsammler des Verbandes in die wichtigsten Ortsteile. Die Aufschließung der jeweiligen Ortsteile wird durch Gemeindekanäle ermöglicht.

Ein besonders schwieriger Bauabschnitt war im Winter 1982/1983 die Verlegung einer Seeleitung im Hallstättersee. Dieser Teil besteht aus vier Abschnitten, welche direkt vor Ort am Seeufer mittels eines mobilen Extruders auf die benötigte Länge produziert wurden. Nach Fertigstellung der vier Teilstücke wurde der Kanal auf den Grund des Sees, bis in eine Tiefe von 125 m abgesenkt. Neben dem Hauptkanal wurde zusätzlich noch eine Seeleitung als Verbindung in den Goiserer Ortsteil Obersee geschaffen, um in diesem exponierten Gebiet eine Abwasserentsorgung zu gewährleisten.

1989 wurde von der Gemeinde Gosau der Entschluss gefasst, ebenfalls die Abwässer in der Verbandskläranlage in Bad Goisern zu reinigen. Um dies zu ermöglichen, wurde ein Verbandskanal von Gosaumühle durch die Gosauschlucht bis zum Gosausee gebaut.

Ebenfalls im Jahre 1989 wurde die Kläranlage um eine Kammerfilterpresse erweitert.

Der nächste große Schritt des Reinhaltungsverbandes wurde von Mai 2001 bis Mai 2003 getan. In dieser Zeit wurde die Kapazität der Kläranlage von 16.000 Einwohnerwerten auf 22.000 EW erweitert und zusätzlich eine Anpassung der Kläranlage an den Stand der Technik vorgenommen.

Im Rahmen der gesamten Bautätigkeiten wurden von Seiten des Reinhaltungsverbandes Hallstättersee mehr als 29 Millionen Euro (ca. 400 Mio. Schilling) in unsere Umwelt investiert.

Das Ergebnis kann sich jedenfalls sehen lassen, denn "Baden in sauberstem Wasser" ist wieder möglich geworden. Durch die Entwicklungen der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass Wasser eines unserer wichtigsten Güter ist.

Eines sollte uns allen klar sein: Wasser ist Leben

Mitglieder

Bad Goisern am Hallstättersee

Wappen Bad Goisern

Allgemeine Daten

  • Einwohner: 7.582 mit Hauptwohnsitz, 1.056 mit weiterem Wohnsitz
  • Fläche: 112,5 km²
  • Seehöhe: 500 m ü. A. (über Adria) Hauptort

Kontakt

4822 Bad Goisern am Hallstättersee
Untere Marktstraße 1
Tel. +43 (6135)83 01
Fax. +43 (6135) 83 01-3

E-Mail
Web www.bad-goisern.ooe.gv.at

Hallstatt

Wappen Hallstatt

Allgemeine Daten

  • Einwohner: 760 mit Hauptwohnsitz, 270 mit weiterem Wohnsitz
  • Fläche: 58,6 km²
  • Seehöhe: 508 m ü. A. (über Adria) Hauptort

Kontakt

4830 Hallstatt
Seestraße 158
Tel. +43 (6134) 82 55
Fax. +43 (6134) 82 55-33

E-Mail
Web www.hallstatt.ooe.gv.at

 

Obertraun

Wappen Obertraun

Allgemeine Daten

  • Einwohner: 736 mit Hauptwohnsitz, 400 mit weiterem Wohnsitz
  • Fläche: 88,4 km²
  • Seehöhe: 513 m ü. A. (über Adria) Hauptort

Kontakt

4831 Obertraun
Obertraun 180
Tel. +43 (6131) 342
Fax. +43 (6131) 342-22

E-Mail
Web www.obertraun.ooe.gv.at

 

Gosau

Wappen Gosau

Allgemeine Daten

  • Einwohner: 1.807 mit Hauptwohnsitz, 531 mit weiterem Wohnsitz
  • Fläche: 113,3 km²
  • Seehöhe: 780 m ü. A. (über Adria) Hauptort

Kontakt

4824 Gosau
Vordertalstraße 30
Tel. +43 (6136) 88 21
Fax. +43 (6136) 88 21-24

E-Mail
Web www.gosau.ooe.gv.at