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Kernölamazonen - "Sexbomb forever"

Steirisch-griechischer Charme verbinden sich zu einer rasanten Mischung aus Kabarett, Comedy und Musiktheater am 1. März 2024 in Bad Goisern!

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Preisliste

Hier finden Sie die von der Mitgliederversammlung beschlossene Preisliste des RHV Hallstättersee

 

Indirekteinleiter

Indirekteinleiterverordnung

Aufgrund der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1997 bedarf jede Einleitung in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung) der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens. Der Indirekteinleiter ist aufgrund der Indirekteinleiterverordnung (IEV), BGBL. Nr. 222/1998 verpflichtet, selbständig beim zuständigen Kanalisationsunternehmen um Zustimmung zur Indirekteinleitung anzusuchen.

Indirekteinleiter ist jeder, dessen Abwasser aufgrund der Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen (Gemeinde, Reinhaltungsverband) einleitet.

Im Zuge der Bearbeitung Ihrer Ansuchen werden von unserer Seite Informationen über die Abwassersituation und weitere Daten Ihres Betriebes benötigt. Die Erteilung obiger Zustimmung selbst erfolgt sodann im Wege des Abschlusses eines zivilrechtlichen Vertrages.

Um Ihnen den Ablauf zu Erleichtern, sind nachfolgend die entsprechenden Unterlagen betreffend der IEV zum Download bereitgestellt.

Wir ersuchen Sie uns vor Zusendung der Anträge zu kontaktieren.

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Umweltmerkblätter WKO

Von Seiten der WKO werden für ausgewählte Betriebe Umweltmerkblätter zur Verfügung gestellt.

Übersicht über Merkblätter und Informationsmaterial zu Umweltthemen
Kurz und verständlich aufbereitete Informationen und Hilfsmittel zu betriebslichen Umweltfragen von Abfallvermeidung bis Wasserrecht.

Umweltmerkblätter WKO

Fette Kosten im Kanal

Massive Fettablagerungen in den Kanälen des RHV Hallstättersee verursachen hohe Kosten bei Reinigung und Entsorgung.

Entsprechend den Erhebungen sind diese Fettmengen aber nicht nur auf den in der Region boomenden Tourismus, sondern auch auf eine verbesserungswürdige Sammelmoral von Altspeisefetten und –ölen vieler Bürger zurückzuführen.

Es wäre relativ einfach dieses Problem mit Hausverstand zu vermeiden.

Übriggebliebenes Altspeiseöl und -fett soll im kostenlos erhältlichen Öli gesammelt und im ASZ St. Agatha oder Sulzbach abgegeben werden. Vor dem Spülen der fettigen Töpfe hat sich ein Auswischen mit Küchenpapier (Restmülltonne) bestens bewährt.

 

Rechtsgrundlagen:

  • Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV, BGBl Nr. 179/1991 idFd BGBl. II Nr. 332/2019)
  • Indirekteinleiterverordnung (IEV, BGBl. II Nr. 222/1998 idFd BGBl. II Nr. 332/2019)
  • ÖNORM EN 1825 „Abscheideranlagen für Fette“, Teil 1 (1.1. 2005) und Teil 2 (1.9. 2002)

 

Hilfestellungen:

  • ÖWAV-Regelblatt 39 - Einleitung von fetthaltigen Betriebsabwässern aus Gastronomie, Küchen und Lebensmittelverarbeitung in öffentlichen Abwasseranlagen
  • ÖWAV-Kurs "Fettabscheider Schulungsnachweis" - https://www.oewav.at/Kurse-Seminare

 

Links: